Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Unterstützung des Versicherungsnehmers, also auf Verbraucherseite, liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit mit einer Kernkompetenz des Kanzleiinhabers.

Es handelt sich hier um ein rechtlich komplexes Versicherungsprodukt, das bereits von Beginn des Eintritts der Berufsunfähigkeit an, juristisch kompetente Begleitung erfahren sollte, wollen Sie Ihre Chancen optimal wahrnehmen.

Als Versicherung, die existenzsichernden Charakter hat, hängt zuviel von dem Ausgang der Prüfung durch das Versicherungsunternehmen ab, als dass Sie dies als juristischer Laie allein in Angriff nehmen sollten. Falsch gestellte Weichen zu Beginn gefährden den Erfolg und wirken sich auch im Falle einer erforderlich werdenden Klage negativ aus.

Dem begegnen Sie am besten mit einer professionellen Begleitung von Anfang an.

Von der Informationsbeschaffung, der Zusammenstellung, der umfassenden juristischen Aufbereitung, bis nötigenfalls zur klageweisen Durchsetzung. Zugleich berücksichtigen wir alle in dieser Situation möglicherweise einhergehenden Probleme. Bspw. Auswirkungen auf eine evtl. bestehende Krankentagegeldversicherung.           

 

Schwere Krankheiten-Versicherung (dread disease)

Hier gilt im Wesentlichen auch das, was bereits zur Berufsunfähigkeitsversicherung bereits dargestellt ist.

Bei grundsätzlich einfacherer Struktur des Versicherungsprodukts sind hier häufig Versuche der Versicherer zu beobachten, mit dem Vorwurf unkorrekter Beantwortung der in dem Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen dem Versicherungsnehmer eine arglistige Täuschung vorzuwerfen und so eine Vertragsaufhebung – ohne Leistung – herbeizuführen.

Profunde Rechtskenntnisse, jahrelange Erfahrung unter Einbeziehung Ihrer Ärzte ermöglichen hier eine optimale Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.

                        

Krankentagegeldversicherung

Wie bei den beiden obigen „Geschwistern“ kommt auch dieser Versicherung eine wesentliche existenzsichernde Bedeutung zu.

Häufig wird die Fortdauer eines einmal erreichten Leistungsbezugs zu Problemen führen, aber auch dessen Höhe gibt zunehmend Anlass zu Streit. Mit einer eingetretenen Berufsunfähigkeit endet regelmäßig der Leistungsanspruch. Besteht eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung kommen häufig unangenehme Rückforderungsansprüche auf den Versicherungsnehmer zu, weil die Anerkennung der Berufsunfähigkeit meistens in der Vergangenheit liegt und so Doppelleistungen im Raum stehen.

 

 

Private Krankenkostenversicherung

Kosteneinsparung ist die Devise im Gesundheitswesen.

Die Verpflichtung zu Leistungen hängt u. a. von dem Verständnis der „medizinisch notwendigen Heilbehandlung“ ab. Was ist notwendig i. d. Sinne?

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der Kanzlei mit Ärzten verschafft Ihnen hier einen womöglich entscheidenden Argumentationsvorsprung.

 

Rechtsschutzversicherung

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Ihnen bspw. bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einer der obigen Versicherungen Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwere-Krankheiten-Versicherung Krankentagegeldversicherung keine Kostendeckung gewährt?

Solche Rechtsstreitigkeiten können teuer werden, geht es bspw. um angebliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen, so bei den genannten Versicherungen, so versuchen noch heute Rechtsschutzversicherer damit eine Leistungsablehnung zu begründen.

Auch als Selbständiger sehen Sie sich häufig dem Argument Ihrer Rechtsschutzversicherung ausgesetzt, Streitigkeiten insb. gegenüber Ihrer  Berufsunfähigkeitsversicherung, wären nicht mitversichert.

Profunde Kenntnis der obergerichtlichen – und höchstrichterlichen Rechtsprechung ist hier erforderlich und kann so einen weiteren unangenehmen Streit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vermeiden helfen.

 

 

 
 
 
 
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