Immobilienrecht

 Der Erwerb, die Veräußerung, die Belastung eines Grundstücks, bspw. zum Zwecke der Kreditsicherung, oder andere Belastungen.

 

Beratung im Vorfeld, Vertragsprüfung und  -gestaltung sind hier gefordert, um vor unangenehmen Überraschungen schützen zu können.

 Der Erwerb vom Bauträger birgt oftmals ungeahnte Gefahren. Dieses Teilgebiet erfordert spezielle Kenntnisse, die unsere Kanzlei Ihnen in jeder Phase eines Bedarfs zur Verfügung stellt.

           

 Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt einer so eingreifenden Rechtsprechung wie das Mietrecht. So bergen ältere Mietverträge die Gefahr, dass vieles dort Vereinbarte durch aktuell gültige Rechtsprechung kassiert und das Papier, auf das es gedruckt worden ist, nicht mehr wert ist (bspw. Schönheitsreparaturen, Mietminderung bei Flächenabweichung, aber auch Nebenkosten). Ob Vermieter oder Mieter, wir klären Sie auf und vertreten Ihre berechtigten Interessen.

 

 

 
 
 
 
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