Erbrecht
Die Höhe der zum Vererben anstehenden Vermögen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu, der Staat partizipiert.
Dies durch rechtzeitige Vorsorge zu gestalten, sollte in eines Jedem Interesse liegen. Eine geplante und geordnete Nachfolgeregelung verschafft Ihrem Willen und Ihrer Intension über das Ableben hinaus Wirkung, darüber kann es Streit vermeiden, zumindest reduzieren, und auch steuerliche Aspekte berücksichtigen.
Die gesetzliche Erfolge hierzu ist häufig nur die zweitbeste Möglichkeit – oftmals führt sie nicht zu den erwünschten Folgen im Gegenteil, oder auch nur zu Fakten, die noch zu Lebzeiten einfach hätten besser geregelt werden können.
Wie erreiche ich meine Vorstellungen, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kommen in Betracht? Sollte ich hierzu ein Testament errichten?
Unter erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten können Ehegattentestamente (Berliner Testament), oft vor vielen Jahren errichtet, mit Erbeinsetzung der Kinder als Schlusserben heute oftmals steuerlich erheblich belastend wirken.
Wir stehen zu einer umfassenden Beratung und Konzipierung Ihrer erbrechtlichen Vorstellungen – auch einer Korrektur so erforderlich - gerne auch unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters zur Verfügung.
Familienrecht
Eines der dynamischsten Rechtsgebiete der jüngsten Vergangenheit, nicht nur weil die Gesellschaft sich rasant ändert. Unsere individuellen Lebensvorstellungen, fordern uns im Zusammenleben mit Partnern/Partnerinnen heraus – so auch mögliche Lösungen für den Fall eines Scheiterns.
Mit dem emotionalen Potenzial der Materie bedarf es an Erfahrung und Zuhören um individuelle, familiengerechte Lösungen zu gestalten.
Einvernehmlich erzielte Lösungen treffen die Vorstellungen der Beteiligten regelmäßig besser, als gerichtliches Normmaß. Deshalb legen wir Wert auf frühzeitige Begleitung mit individuellen, soweit erforderlich auch notariell beurkundeten Lösungen.
Aber auch im Falle einer konfliktbehafteten Trennung haben wir all die Erfahrung, die zur Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich ist.
Wir berechnen Ihren Unterhalt mit dem von der Justiz eingesetzten Programm auf Grundlage Ihrer Angaben.
Elterliche Sorge und Umgangsrecht können Problemthematiken mit hohem Belastungspotential sein. Hier begleiten wir Sie und können auch wertvolle unterstützende Hilfe vermitteln.